Wenn Verbraucher online etwas kaufen, werden sie vom Verkäufer in der Regel über ihr Widerrufsrecht belehrt. Aber muss dabei zwingend eine Telefonnummer angegeben werden? Der BGH sagt: Nein.
Wenn Verbraucher online etwas kaufen, werden sie vom Verkäufer in der Regel über ihr Widerrufsrecht belehrt. Aber muss dabei zwingend eine Telefonnummer angegeben werden? Der BGH sagt: Nein.