Wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann das für das Unternehmen schwere Folgen haben. Aber müssen die Führungskräfte für Kartellrechtsverstöße persönlich einstehen?
Wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann das für das Unternehmen schwere Folgen haben. Aber müssen die Führungskräfte für Kartellrechtsverstöße persönlich einstehen?