Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Doch immer weniger Beschäftigte werden von einem Betriebsrat vertreten. Die Arbeitgeberseite klagt darüber nicht.
Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Doch immer weniger Beschäftigte werden von einem Betriebsrat vertreten. Die Arbeitgeberseite klagt darüber nicht.