Im Verfahren um Freiheitsberaubung legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab – nun darf er mit einer milderen Haftstrafe rechnen.
Im Verfahren um Freiheitsberaubung legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab – nun darf er mit einer milderen Haftstrafe rechnen.