Welche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden in Milieuschutzgebieten erlaubt sind, war bislang oft Auslegungssache. Ein neues Urteil bringt nun mehr Klarheit.
Welche Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden in Milieuschutzgebieten erlaubt sind, war bislang oft Auslegungssache. Ein neues Urteil bringt nun mehr Klarheit.