Marine Le Pen wurde wegen Veruntreuung von EU-Geldern für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Das Berufungsgericht will nun schnell über ihren Einspruch entscheiden.
Marine Le Pen wurde wegen Veruntreuung von EU-Geldern für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen. Das Berufungsgericht will nun schnell über ihren Einspruch entscheiden.