Der Bundesgerichtshof argumentiert: Im Verteidigungsfall gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Steht das im Widerspruch zum Grundgesetz?
Der Bundesgerichtshof argumentiert: Im Verteidigungsfall gibt es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Steht das im Widerspruch zum Grundgesetz?