Zum Kriegsende-Jubiläum empfiehlt das Auswärtige Amt, russische und belarussische Vertreter von Gedenkveranstaltungen auszuschließen – notfalls per Hausrecht.
Zum Kriegsende-Jubiläum empfiehlt das Auswärtige Amt, russische und belarussische Vertreter von Gedenkveranstaltungen auszuschließen – notfalls per Hausrecht.