Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt war, hat neben Reparaturkosten oft auch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung seines Autos. Zu der Höhe hat der BGH nun einen Leitsatz formuliert.
Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt war, hat neben Reparaturkosten oft auch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung seines Autos. Zu der Höhe hat der BGH nun einen Leitsatz formuliert.