Wer bis zum Tod des Ehepartners nur kurze Zeit verheiratet war, muss damit rechnen, keine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, für sein Recht zu kämpfen.
Wer bis zum Tod des Ehepartners nur kurze Zeit verheiratet war, muss damit rechnen, keine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, für sein Recht zu kämpfen.