EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einmal mehr die Rechte von Pauschalreisenden gestärkt. Die… 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einmal mehr die Rechte von Pauschalreisenden gestärkt. Die Richter in Luxemburg entschieden am heutigen Montag, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Kunde aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird“. Das meldet die Nachrichtenagentur DPA.

Laut den Richtern gebe es keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt, weil der Veranstalter zahlungsunfähig ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ von ihrer Tour zurückgetreten seien.

Versicherer will nicht zahlen

Geklagt hatten Urlauber aus Belgien und Österreich. Diese hatten wegen der Corona-Pandemie ihre für 2020 geplanten Reisen storniert. Kurz danach hatte der Veranstalter Insolvenz angemeldet.

Die betroffenen Kunden aus Österreich klagten daraufhin gegen den Versicherer HDI, der der Auffassung war, nichts erstatten zu müssen, da die Reise wegen der Pandemie und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei.

Das sahen die Richter in Luxemburg jedoch anders. Den Klägern stehe eine Erstattung zu, urteilten sie. Das EU-Recht sehe vor, dass Reisenden im Fall eines Rücktritts wegen „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände“ alle getätigten Zahlungen erstattet werden. Es gebe keinen Grund, die Kunden anders zu behandeln als diejenigen, die aufgrund der Insolvenz ihre Ausgaben erstattet bekämen. (uf)