Eine Schwangere darf nicht nur 50 Euro im Monat Bargeld von der Bezahlkarte erhalten, entschied ein Sozialgericht in Hamburg. Was das für Berlin und bundesweit bedeutet.
Eine Schwangere darf nicht nur 50 Euro im Monat Bargeld von der Bezahlkarte erhalten, entschied ein Sozialgericht in Hamburg. Was das für Berlin und bundesweit bedeutet.