Das Sozialgericht München hat in einem ungewöhnlichen Fall ein Urteil gefällt: Nach dem Tod seiner Partnerin forderte ein Mann Opferentschädigung. Dabei hatte er sie selbst getötet.
Das Sozialgericht München hat in einem ungewöhnlichen Fall ein Urteil gefällt: Nach dem Tod seiner Partnerin forderte ein Mann Opferentschädigung. Dabei hatte er sie selbst getötet.