Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, ins Justizsystem einzugreifen. Ist das Bundesverfassungsgericht für so einen Fall ausreichend gewappnet?
Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, ins Justizsystem einzugreifen. Ist das Bundesverfassungsgericht für so einen Fall ausreichend gewappnet?