Die Frau klebte sich an wichtigen Verkehrspunkten fest, verübte mehrere Farbanschläge und leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Die Frau klebte sich an wichtigen Verkehrspunkten fest, verübte mehrere Farbanschläge und leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.