Die EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht genügend Informationen über den Kauf von Corona-Impfstoffen offengelegt. Besonders mit Blick auf mögliche Interessenkonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde zu Unrecht die Herausgabe von Dokumenten verweigert, entschieden die Richter in Luxemburg. Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.