FTI: Erste Anzeige wegen Insolvenzverschleppung eingegangen

Bei der Staatsanwaltschaft München laufen aktuell Vorprüfungen zu einem möglichen… 

Bei der Staatsanwaltschaft München laufen aktuell Vorprüfungen zu einem möglichen Ermittlungsverfahren gegen die FTI Group GmbH wegen Insolvenzverschleppung. Das teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Das Vorgehen ist nicht außergewöhnlich und per Gesetz vorgeschrieben: Wird ein Insolvenzverfahren beim Zivilgericht eröffnet, geht eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, die nach den Prüfungen entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Darüber hinaus liegt bereits eine erste Anzeige vor. Und auch das überrascht Sebastian Braun, Gründer der unter anderem auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Braun in Mainz, nicht. „Von 100 Urlaubern, die eine Reise gebucht haben, die nicht stattfinden kann, erstatten erfahrungsgemäß etwa 90 eine Anzeige. Bei Urlaub versteht der Mensch keinen Spaß“, erklärt der Jurist, der in den vergangenen Jahren einige kleinere, in Schieflage geratene Reiseunternehmen begleitet und beraten hat.

Jurist: Meist wird eine Insolvenz zu spät angemeldet

Laut dem Experten wird in 96 Prozent der Fälle eine Insolvenz zu spät angemeldet. „Wenn eine Firma zahlungsunfähig oder überschuldet ist, bleiben maximal 21 Tage Zeit, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht zu stellen“, erläutert Braun. Wird der Antrag zu spät eingereicht, werde geprüft, wie hoch der entstandene Schaden sei. „Bei kleineren Fällen werden oftmals nur 90 Tagessätze verhängt, sodass der Unternehmer nicht als vorbestraft gilt. Bei FTI dürfte die Strafe deutlich höher ausfallen, wenn eine Insolvenzverschleppung nachgewiesen werden kann.“

Ein solcher Nachweis ist laut Sebastian Braun jedoch im Fall des Münchner Unternehmens schwer zu erbringen. Es müsse nachgewiesen werden, wann genau klar gewesen sei, dass die Verhandlungen gescheitert waren. „Solche Verfahren sind langwierig und dauern oftmals mehrere Jahre.“ Das zeigt sich am Fall Thomas Cook.

Nach der Insolvenz am 25. September 2019 wurde ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet, das erst rund zweieinhalb Jahre später, im Juni 2022, eingestellt wurde, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Nachfrage mitteilte.

Mehr zu den Hintergründen, wann eine Insolvenzverschleppung und zudem ein Eingehungsbetrug vorliegen, lesen Sie in der neuen Ausgabe von touristik aktuell (ta 12/2024), die in der kommenden Woche erscheint.