Mit neuen Regeln bleibt eine Ehe unter 16-Jährigen nach deutschem Recht unwirksam. Doch das Gesetz ergänzt auch Unterhaltsansprüche und die Möglichkeit der Wiederheirat nach Volljährigkeit.
Mit neuen Regeln bleibt eine Ehe unter 16-Jährigen nach deutschem Recht unwirksam. Doch das Gesetz ergänzt auch Unterhaltsansprüche und die Möglichkeit der Wiederheirat nach Volljährigkeit.