In den ersten Wochen sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben, heißt es im Bericht der Kommission, die vom Bundestag beauftragt wurde.
In den ersten Wochen sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben, heißt es im Bericht der Kommission, die vom Bundestag beauftragt wurde.