Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die dafür notwendigen Schlussabrechnungen noch bis Ende September einreichen. Auf die Fristverlängerung einigten sich Bund und Länder bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz mit den Organisationen der Berufe, die für die Prüfung zuständig sind. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Zu den prüfenden Dritten gehören Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.