Ein Mann hat nach einem Unfall eine Persönlichkeitsstörung – und sollte erst in einer Psychiatrie und dann in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Nun hat sich der BGH mit dem Fall befasst.
Ein Mann hat nach einem Unfall eine Persönlichkeitsstörung – und sollte erst in einer Psychiatrie und dann in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Nun hat sich der BGH mit dem Fall befasst.