Einerseits Abstand halten, andererseits Beschlüsse fassen müssen – die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation. Auch für Eigentümerversammlungen. Der BGH zeigt sich pragmatisch.
Einerseits Abstand halten, andererseits Beschlüsse fassen müssen – die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation. Auch für Eigentümerversammlungen. Der BGH zeigt sich pragmatisch.