Wer nicht beweisen kann, dass sein Kind vor dem Schulbesuch gegen Masern geimpft wurde, muss mit einem Bußgeld rechnen. Beschwerden von Berliner Eltern dagegen lehnte das Oberverwaltungsgericht ab.
Wer nicht beweisen kann, dass sein Kind vor dem Schulbesuch gegen Masern geimpft wurde, muss mit einem Bußgeld rechnen. Beschwerden von Berliner Eltern dagegen lehnte das Oberverwaltungsgericht ab.