Gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Agency Debit Memos (ADM), also von Airlines erhobene…
Gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Agency Debit Memos (ADM), also von Airlines erhobene Strafzahlungen unter anderem bei Buchungsfehlern, können IATA-Reisebüros Einspruch erheben. Für Agenturpartner von Lufthansa ändert sich demnächst die Vorgehensweise bei solchen Auseinandersetzungen.
Ab 1. März 2024 muss für einen „ADM 2nd Level Dispute“, mit dem die Ablehnung des ersten, über das Abrechnungssystem BSP Link vorgenommenen Einspruchs überprüft werden kann, ein Online-Formular ausgefüllt werden. Dieses können Reisebüro-Partner im Agenturportal Experts aufrufen, heißt es in einer Vertriebsmitteilung des Lufthansa-Konzerns. Der „1st Level Dispute“-Prozess sei unverändert über BSP Link möglich.