Die große S-Bahn-Ausschreibung verstößt zum Teil gegen das Vergaberecht, stellt das Kammergericht Berlin fest. Doch die Länder können nachbessern.
Die große S-Bahn-Ausschreibung verstößt zum Teil gegen das Vergaberecht, stellt das Kammergericht Berlin fest. Doch die Länder können nachbessern.