In der Corona-Pandemie war Abstandhalten angesagt. Doch was, wenn an einer Eigentümerversammlung alle Wohnungseigentümer persönlich teilnehmen sollen? Der BGH befasst sich mit einer Lösungsvariante.
In der Corona-Pandemie war Abstandhalten angesagt. Doch was, wenn an einer Eigentümerversammlung alle Wohnungseigentümer persönlich teilnehmen sollen? Der BGH befasst sich mit einer Lösungsvariante.