Wer in Haft kommen soll, hat im Grundgesetz verankerte Rechte – das gilt auch im Fall von Abschiebehaft. Gerichte dürfen es sich da nicht zu leicht machen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.
Wer in Haft kommen soll, hat im Grundgesetz verankerte Rechte – das gilt auch im Fall von Abschiebehaft. Gerichte dürfen es sich da nicht zu leicht machen, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.