Deutschlands höchstes Finanzgericht hat seine Rechtsprechung mit einem für Immobilienerben erfreulichen Urteil geändert: Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter keine Einkommensteuer verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.