Korona-Phänomen reicht Richtern nicht

Das Oberverwaltungsgericht hat es klar entschieden: Die Klage von Udo Laddach wurde nun abgewiesen. Dem Kläger steht jetzt noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Abweisung der Klage zu. Das Oberverwaltungsgericht hat es klar entschieden: Die Klage von Udo Laddach wurde nun abgewiesen. Dem Kläger steht jetzt noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Abweisung der Klage zu.

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