Das Oberverwaltungsgericht hat es klar entschieden: Die Klage von Udo Laddach wurde nun abgewiesen. Dem Kläger steht jetzt noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Abweisung der Klage zu. Das Oberverwaltungsgericht hat es klar entschieden: Die Klage von Udo Laddach wurde nun abgewiesen. Dem Kläger steht jetzt noch die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Abweisung der Klage zu.