Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Das Hamburger Amtsgericht spricht von einer „psychischen Ausnahmesituation“.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Das Hamburger Amtsgericht spricht von einer „psychischen Ausnahmesituation“.