Das Betreten von Eis, das sich auf Flüssen oder Seen gebildet hat, ist grundsätzlich verboten. Beim Einbrechen besteht Lebensgefahr.
Das Betreten von Eis, das sich auf Flüssen oder Seen gebildet hat, ist grundsätzlich verboten. Beim Einbrechen besteht Lebensgefahr.