Zuschussanträge für Jugendhilfe bis zum 1. August stellen

 

Münster (SMS) Freie Träger der Jugendhilfe können bis zum 1. August dieses Jahres Etat-Anträge beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster stellen. Damit wird die regelmäßige Frist aufgrund der anstehenden Kommunalwahl um zwei Monate verlängert. Über die Anträge für kommunale Zuschüsse wird während der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2026 beraten. 

Dabei handelt es sich entweder um Anträge, die von freien Trägern der Jugendhilfe direkt an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gesandt werden oder um Anregungen gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW, die von Einwohnerinnen und Einwohnern, die seit mindestens drei Monaten in Münster wohnen, an den Rat oder eine Bezirksvertretung gerichtet sind. Etatrelevant sind alle Anträge, die auf Gewährung eines städtischen Zuschusses abzielen und zu deren Bewilligung keine finanziellen Mittel in den Entwurf des jeweiligen Haushaltsplans eingestellt sind.

Eine Abgabefrist ist nötig, weil sowohl Verwaltung als a …

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Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster