Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament – besonders für unverheiratete Paare. Auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge stehen, können auf diese Weise bedacht werden.
Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament – besonders für unverheiratete Paare. Auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge stehen, können auf diese Weise bedacht werden.