Vor genau 15 Jahren unterlief dem Amtsgericht Luckenwalde mit einer Zwangsversteigerung ein folgenschwerer Fehler. Wie geht es nun nach dem BGH-Spruch weiter?
Vor genau 15 Jahren unterlief dem Amtsgericht Luckenwalde mit einer Zwangsversteigerung ein folgenschwerer Fehler. Wie geht es nun nach dem BGH-Spruch weiter?