Das amtliche Ergebnis der Bundestagswahl ist längst verkündet. Doch das muss nicht das letzte Wort sein. Jeder Wahlberechtigte kann dagegen Einspruch einlegen. Dieses Recht nutzen viele Menschen.
Das amtliche Ergebnis der Bundestagswahl ist längst verkündet. Doch das muss nicht das letzte Wort sein. Jeder Wahlberechtigte kann dagegen Einspruch einlegen. Dieses Recht nutzen viele Menschen.