Die Europäische Kommission plant, sieben „sichere Herkunftsländer“ zu benennen, aus denen Asylanträge im Schnellverfahren bearbeitet werden könnten. Diese Länder sind betroffen.
Die Europäische Kommission plant, sieben „sichere Herkunftsländer“ zu benennen, aus denen Asylanträge im Schnellverfahren bearbeitet werden könnten. Diese Länder sind betroffen.