Münster (SMS) Wenn am 1. Mai die Novelle der Bioabfallverordnung in Kraft tritt, bringt das für die Münsteranerinnen und Münsteraner keine unmittelbaren Veränderungen mit sich. „Adressiert sind durch die Verordnung nicht die Privathaushalte, sondern die Anlagenbetreiber“, erklärt Dr. Daniel Baumkötter, technischer Betriebsleiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm). Mit der Novelle verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dass weniger Fremdstoffe im Bioabfall landen. Das soll den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt verringern.
Bioabfall darf maximal ein Prozent Kunststoff enthalten
Nach der novellierten Verordnung sollen Bioabfälle in der Masse nicht mehr als drei Prozent Fremdstoffe wie zum Beispiel Glas, Keramik oder Kunststoffe enthalten. In dem Moment, in dem der Anlagenbetreiber Bioabfall in den Vergärungs- oder Kompostierungsprozess gibt, darf der Kunststoffanteil maximal ein Prozent betra …
Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster