Das Berliner Verwaltungsgericht hält den Gebührenbescheid für rechtens. Für ihre Aktion im November 2022 soll die Letzte Generation auch Schadenersatz zahlen.
Das Berliner Verwaltungsgericht hält den Gebührenbescheid für rechtens. Für ihre Aktion im November 2022 soll die Letzte Generation auch Schadenersatz zahlen.