Handwerk, Mundart, Bräuche, Tracht: Mit der Aufnahme in die bayerische Liste Immateriellen Kulturerbes sollen althergebrachte Ausdrucksformen geschützt werden.
Handwerk, Mundart, Bräuche, Tracht: Mit der Aufnahme in die bayerische Liste Immateriellen Kulturerbes sollen althergebrachte Ausdrucksformen geschützt werden.