Weil Klaus-Peter Dörschel den Wahlhelfern nicht persönlich bekannt war, sollte er trotz Wahlberechtigungskarte seinen Ausweis vorzeigen. Was der Gelmeraner als Schikane empfand, ist nach Auskunft der Bundeswahlleiterin aber durch das Gesetz gedeckt.
Weil Klaus-Peter Dörschel den Wahlhelfern nicht persönlich bekannt war, sollte er trotz Wahlberechtigungskarte seinen Ausweis vorzeigen. Was der Gelmeraner als Schikane empfand, ist nach Auskunft der Bundeswahlleiterin aber durch das Gesetz gedeckt.