Wer ohne auffindbare Angehörige verstirbt, gilt amtlich als einsam verstorben. Der Bezirk Spandau veranstaltet für diese Menschen eine Gedenkfeier.
Wer ohne auffindbare Angehörige verstirbt, gilt amtlich als einsam verstorben. Der Bezirk Spandau veranstaltet für diese Menschen eine Gedenkfeier.