Grundsatzentscheidung am OVG: Klima- vor Denkmalschutz

Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Der Schutz des Klimas und Ausbau von erneuerbaren Energien steht über dem Denkmalschutz. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Der Schutz des Klimas und Ausbau von erneuerbaren Energien steht über dem Denkmalschutz.

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