Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Der Schutz des Klimas und Ausbau von erneuerbaren Energien steht über dem Denkmalschutz. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Der Schutz des Klimas und Ausbau von erneuerbaren Energien steht über dem Denkmalschutz.