Die EU-Kommission habe den Zahlungsantrag der Bundesregierung positiv bewertet. Bei den Mitteln handelt es sich um einen Zuschuss, den Deutschland nicht zurückzahlen muss.
Die EU-Kommission habe den Zahlungsantrag der Bundesregierung positiv bewertet. Bei den Mitteln handelt es sich um einen Zuschuss, den Deutschland nicht zurückzahlen muss.