Von der FTI-Pleite betroffene Kunden können beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) jetzt auch…
Von der FTI-Pleite betroffene Kunden können beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) jetzt auch ihre Erstattung postalisch beantragen. Ab sofort haben Verbraucher, die keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen, die Möglichkeit, ihre Erstattungsanträge per Post einzureichen, wie der DRSF mitteilt.
Bisher konnten Verbraucher den Erstattungsantrag nur über das Online-Portal des Fonds stellen, das unlängst um ein „offenes Portal“ für jene Kunden, die bislang nicht aktiv kontaktiert werden konnten, ergänzt wurde. Auch eine zusätzliche Plattform für die FTI-Vertriebspartner wurde eingerichtet. Nach Angaben des DRSF haben bislang insgesamt über 130.000 Anspruchsberechtigte ihre Anträge online eingereicht.
„Online-Weg nicht für alle der praktikabelste“
„Wie effizient unser Online-First-Prozess funktioniert, zeigen die Zahl der bereits eingereichten Anträge und das hohe Volumen der bereits ausgeschütteten Erstattungen. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass der Online-Weg nicht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher der praktikabelste ist“, erklärt Geschäftsführer Ali Arnaout. „Daher öffnen wir nun speziell für die Anspruchsberechtigten, die auf den Postweg angewiesen sind, eine weitere verbraucherfreundliche und zugleich sichere Erstattungsmöglichkeit.”
Konkret läuft das so ab: Betroffene Verbraucher, die bisher nicht per E-Mail erreicht wurden, können sich an den DRSF wenden, um sich für den postalischen Erstattungsprozess zu registrieren. Im Anschluss erhalten sie die erforderlichen Unterlagen per Post. Auch Antragsteller, die zwar erreicht wurden, aber bereits den Wunsch nach postalischer Abwicklung geäußert haben, bekommen entsprechende Post.
Nicht doppelt registrieren
Ebenso wie im digitalen Prozess müssen Betroffene die erforderlichen Dokumente wie Buchungsunterlagen und Nachweise über geleistete Zahlungen beifügen. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises zur Authentifizierung erforderlich. Nach Eingang der Anträge werden diese laut DRSF im gleichen Verfahren wie die digital eingereichten Anträge geprüft.
Der Fonds weist zudem darauf hin, dass Verbraucher, die bereits einen Erstattungsantrag über das Online-Portal eingereicht haben, sich nicht zusätzlich für den postalischen Weg registrieren sollten. Denn diese seien bereits im Erstattungsprozess erfasst.