Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Schon jetzt gehen bei den Standesämtern unzählige Anträge ein. In zwei Bezirken ist das Interesse besonders groß.
Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Schon jetzt gehen bei den Standesämtern unzählige Anträge ein. In zwei Bezirken ist das Interesse besonders groß.