Wer als Extremist auffällt oder eine Straftat begeht, kann sein Aufenthaltsrecht verlieren. Zudem gilt für ihn eine Wiedereinreisesperre. Im ersten Halbjahr gab es mehr als 4.000 neue Ausweisungen.
Wer als Extremist auffällt oder eine Straftat begeht, kann sein Aufenthaltsrecht verlieren. Zudem gilt für ihn eine Wiedereinreisesperre. Im ersten Halbjahr gab es mehr als 4.000 neue Ausweisungen.