Nach Aussage von RKI-Chef Schaade: Verwaltungsgericht Osnabrück sieht bei Tätigkeitsverbot für eine Pflegehelferin im Jahr 2022 Grundrechte berührt.
Nach Aussage von RKI-Chef Schaade: Verwaltungsgericht Osnabrück sieht bei Tätigkeitsverbot für eine Pflegehelferin im Jahr 2022 Grundrechte berührt.